bei dem Landgericht Bielefeld

 

Die Klientel des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz setzt sich überwiegend aus straffällig gewordenen Menschen mit vielfältigen Problemlagen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, psychische und physische Beeinträchtigungen zusammen. An jedem Sitz des Landgerichts ist ein ambulanter Dienst eingerichtet.

Die Aufgabe der Führungsaufsicht und Bewährungshilfe ist die Betreuung und Kontrolle von Erwachsenen und Jugendlichen, die straffällig geworden sind und deren Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Maßregel oder Strafarrest zur Bewährung ausgesetzt ist und die unter Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers stehen. Dadurch soll die Integration dieser Personen in die Gesellschaft gefördert, Haftverbüßungen mit ihren negativen Auswirkungen vermieden und die Rückfälligkeit vermindert werden.

Die Aufgaben der Gerichtshilfe umfassen im Auftrag der Gerichte oder Staatsanwaltschaften sozialarbeiterische Untersuchungen und Darstellungen der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Lage bei beschuldigten, angeschuldigten, angeklagten oder verurteilten Erwachsenen.

Außerdem berät die Gerichtshelferin/der Gerichtshelfer Opfer von Straftaten und vermittelt bei Konflikten zwischen den Betroffenen einer Straftat im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.